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Grundversorgung
Grundversorgung
Allgemeine Preise
für die Grundversorgung (§ 36 EnWG) mit Erdgas für Haushalt und Gewerbe sowie für die Ersatzversorgung (§ 38 EnWG)
gültig ab 1. Dezember 2011
Die Stadtwerke Hattingen GmbH stellen - im Rahmen der jeweils geltenden "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV)" sowie der "Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Hattingen GmbH" in der jeweils gültigen Fassung - Erdgas für Haushalt, Gewerbe und sonstigen Bedarf zur Verfügung:
1. Es bestehen folgende Tarife:
| Tarif | Netto | Brutto | günstig bei Jahresverbrauch |
|---|---|---|---|
| 1.1 Kleinverbrauchstarif Tarifschlüssel: G 1 | |||
| Messpreis/Jahr in € |
36,00 | 42,84 | bis 4.000kWh/Jahr |
| Arbeitspreis in ct/kWh |
6,92 | 8,23 | |
| 1.2 Grundpreistarif I Tarifschlüssel: G 2 | |||
| Jahresgrundpreis in € |
84,00 | 99,96 | von 4.001 kWh/Jahr bis 8.864 kWh/Jahr |
| Arbeitspreis in ct/kWh |
5,72 | 6,81 | |
| 1.3 Grundpreistarif II Tarifschlüssel: G 3 | |||
| Jahresgrundpreis in € |
123,00 | 146,37 | von 8.865 kWh/Jahr bis 10.000 kWh/Jahr |
| Arbeitspreis in ct/kWh |
5,28 | 6,28 | |
| 1.4 Heizgastarif Tarifschlüssel: G 4 | |||
| Jahresgrundpreis in € |
159,00 | 189,21 | über 10.000 kWh/Jahr |
| Arbeitspreis in ct/kWh |
4,92 |
5,85 | |
Unterschreitet bei dem Tarif zu 1.4 der sich aus Grund- und Arbeitspreis ergebende Durchschnittspreis einen Mindestpreis von 5,27 ct/kWh Netto (6,27 ct/kWh Brutto), so wird anstelle von Grund- und Arbeitspreis dieser Mindestpreis berechnet.
2.
Für jeden zusätzlichen Zähler, dessen Anbringung durch Ursachen notwendig wird, die der Kunde zu vertreten hat, ist ein Zuschlag zu zahlen
| Netto €/Jahr | Brutto €/Jahr |
|
|---|---|---|
| bis zu 6 m³ Eichleistung | 36,81 | 43,80 |
| über zu 6 m³ Eichleistung | 42,95 | 41,11 |
3.
Alle vorgenannten Nettopreise sind umsatzsteuerpflichtig. Auf die mit diesen Preisen ermittelten Rechnungsbeträge wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe erhoben. Die Umsatzsteuer beträgt zurzeit 19 % und ist in den Bruttopreisen enthalten.
4.
Das Entgelt für die Lieferung von Gas nach den Allgemeinen Tarifen für die Grundversorgung enthält eine Konzessionsabgabe, die an die Stadt Hattingen abgeführt wird. Die Konzessionsabgabe beträgt bei Gaslieferungen, die ausschließlich für Kochen und Warmwasser verwendet werden 0,61 ct/kWh, bei sonstigen Gaslieferungen 0,27 ct/kWh.
5.
Grundlage der Abrechnung ist die Kilowattstunde (kWh). Die Verbrauchsmenge in kWh wird durch Multiplikation der am Zähler abgelesenen Kubikmeter (m³) mit einem Umrechnungsfaktor ermittelt. Der Umrechnungsfaktor wird gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 685 "Durchführung der thermischen Abrechnung von Gas" errechnet. Er liegt zurzeit bei etwa 11,1 kWh/m3.
Weicht der Abrechnungszeitraum von 365 bzw. 366 Tagen ab oder verkürzt er sich durch Kundenwechsel, so wird der Grundpreis zeitanteilig berechnet.
6. Allgemeine Bestimmungen
6.1 Für alle Tarife der Grundversorgung gilt die Bestabrechnung. Der Gasverbrauch des Kunden wird in den für ihn günstigsten Tarif bei jeder Abrechnung neu eingestuft.
6.2 Über die Anwendung der Tarifbestimmungen in Zweifelsfällen entscheiden die Stadtwerke Hattingen GmbH
6.3 Die vorstehenden Tarifpreise gelten für alle Erdgasverbrauchsmengen ab 1. Dezember 2011. Gleichzeitig treten die Allgemeinen Tarifpreise für die Versorgung mit Erdgas, gültig ab 1. Februar 2011, außer Kraft.
6.4 Das vorstehende Tarifblatt gilt auch für die Erdgasverbrauchsmengen für Gewerbe und sonstigen Bedarf.
Stadtwerke Hattingen GmbH
Dentgen
Geschäftsführer
Hattingen im September 2011
Veröffentlicht: 17.10.2011