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Allgemeine Tarifpreise für die
Versorgung mit Wasser
- gültig ab 01.01.2011 -
Die Stadtwerke Hattingen GmbH bieten Wasser ab dem 01.01.2011 zu den nachstehenden Tarifen an. Sie sind wie die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)" vom 20. Juni 1980 sowie die dazu jeweils geltenden "Ergänzenden Bedingungen" Bestandteil des Versorgungsvertrages.
- Der Wasserpreis setzt sich aus einem allgemeinen Wasserpreis (Mengenpreis) und einem Grundpreis zusammen.
- Der allgemeine Wasserpreis (Mengenpreis) beträgt
Netto Umsatzsteuer 7% Brutto 1,52 € 0,11 € 1,63 € -
Der Jahresgrundpreis richtet sich nach der Größe des installierten Wasserzählers:
Zählergröße Monatlicher Betrag in Euro Netto Umsatzsteuer 7% Brutto bis 10 m³ 12,27 € 0,86 € 13,13 € bis 50 m³ 24,54 € 1,72 € 26,26 € über 50 m³ und Verbundzähler 40,90 € 2,86 € 43,76 € -
Alle vorgenannten Nettopreise sind umsatzsteuerpflichtig. Auf die mit diesen Preisen ermittelten Rechnungsbeiträge wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe erhoben. Die Umsatzsteuer beträgt zur Zeit 7% und ist in den Bruttopreisen enthalten.
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In dem unter Ziffer 2 genannten Mengenpreis ist das ab 01.02.2004 vom Land Nordrhein-Westfalen erhobene Wasserentnahmeentgelt in Höhe von 0,045 €/m³ enthalten.
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Weicht der Abrechnungszeitraum von 365 bzw. 366 Tagen ab oder verkürzt er sich durch Kundenwechsel, so wird der Bereitstellungspreis für Wasserzähler zeitanteilig berechnet.
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Kunden mit einem Wasserverbrauch von mindestens 2.500 m³ pro Monat können nach Sondervertrag mit Wasser beliefert werden. Die Abrechnung von Wassermengen, die über Reserve-, Zusatz- und Feuerlöschwasseranschlüsse geliefert werden, erfolgt ebenfalls nach besonderer Vereinbarung.
Stadtwerke Hattingen GmbH
Dentgen
Geschäftsführer