Wir betreiben das Wassernetz in Hattingen Mitte und Baak.
24-Stunden-Störungshotline
Wenn Sie eine Störung melden möchten, rufen Sie uns an. Wir sind 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar:
Trinkwasserqualität
Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nummer 1. Es unterliegt besonders strengen Kontrollen. Für die Qualitätssicherung sind die Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes und der Trinkwasserverordnung sowie bestimmte DIN-Normen maßgebend. Das von uns gelieferte Trinkwasser übertrifft diese Qualitätsanforderungen. Die Trinkwasserverordnung fordert zum Beispiel die Überwachung von mehr als 50 Wassergüteparametern. Tatsächlich kontrollieren wir die Wasserqualität in Hattingen über das nach der Trinkwasserverordnung vorgeschriebene Maß hinaus. Dazu werden aus dem Trinkwasserrohrnetz regelmäßig zahlreiche Wasserproben entnommen und im unabhängigen Hygiene-Institut des Ruhrgebiets in Gelsenkirchen untersucht. Unser eingespieltes Team aus Experten sorgt für einen reibungslosen Ablauf rund um die Versorgung mit Wasser und auch Gas. Unser 24-Stunden-Service garantiert ein Höchstmaß an Sicherheit im gesamten Versorgungsgebiet. Und das jeden Tag!
Die Wasserhärte in unserem Versorgungsgebiet beträgt 7,4° deutscher Härte. Hierbei handelt es sich um weiches Wasser.
Bitte beachten Sie dies bei der Dosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln die Hinweise der Hersteller, welche sich meist auf der Rückseite der Verpackungen befinden, und dosieren Sie entsprechend der Vorgaben für den Härtebereich weich.
Härtebereich gemäß Wasch- und Reinigungsmittelgesetz: weich (7,4° dH)
aus dem Wasserwerk-Verbundsystem Essen
Angaben zu Aufbereitungsstoffen und Desinfektionsverfahren gemäß Trinkwasserverordnung: |
Zweck: |
Quarzsand |
Partikelentfernung |
Ozon |
Oxidation |
Polyaluminiumchlorid (bei Bedarf) |
Flockung |
Wasserstoffperoxid (bei Bedarf) |
Ozonelimination |
Anthrazit |
Partikelentfernung |
Aktivkohle |
Adsorption |
UV-Bestrahlung |
Desinfektion |
Natriumhypochlorit (bei Bedarf) |
Desinfektion |
Blei-Check für Hauseigentümer
Ihnen gehört ein Gebäude, das vor 1974 erbaut wurde, und Sie wissen nicht, ob vielleicht noch Bleirohre installiert sind? Dann können Sie einen Blei-Check durchführen lassen. Wir bietet allen Hauseigentümern im Versorgungsgebiet gegen eine Pauschale von 10,- Euro einen Blei-Check an. Dazu wird lediglich eine Wasserprobe von einem Liter aus der zu prüfenden Hausinstallation benötigt.
Wie erkennen Sie Bleileitungen?
Blei ist für ein Metall sehr weich und biegsam. Zu erkennen sind Bleileitungen daher an der oft welligen oder geschwungenen Ausführung der Verlegung. Beim Schaben an der Rohroberfläche wird ein silbriger Farbton sichtbar. Zudem ist Blei nicht magnetisch und es rostet nicht.
Wo bekommen Sie Ihren Blei-Check?
Unser Kundenzentrum in der Heggerstraße 5 und die technische Abteilung der Stadtwerke Hattingen GmbH am Weg zum Wasserwerk 23 halten für Sie eine 1-Liter-Probennahmeflasche sowie ein Probenbegleitblatt bereit, mit denen Sie Ihren Blei-Check starten können.
Legionellen sind (gramnegative, aerobe) Bakterien, die natürlicherweise in Süßwasser verbreitet sind. Durch ihr Vorkommen in Grund- und Oberflächenwasser können Legionellen auch in Trinkwassersysteme gelangen.
Unter bestimmen Bedingungen können sich Legionellen – insbesondere in technischen Systemen wie Hausinstallationen – stark vermehren. Ihre Vermehrung hängt dabei entscheidend von der Temperatur des Wassers ab. Ideale Bedingungen für Legionellenwachstum sind Temperaturen zwischen 25 °C und 50 °C, bei Temperaturen darüber stagniert das Wachstum, Temperaturen ab ca. 60 °C töten Legionellen ab. Begünstigt wird die Vermehrung der Legionellen in der Hausinstallation in erster Linie durch zu geringe Heißwassertemperaturen und Stagnationswasser. Im Kaltwasser können zu hohe Temperaturen (> ca. 25 °C) zu einer Vermehrung führen. Auch Biofilme in der Hausinstallation sowie andere Ablagerungen und Beläge wie z. B. Kalk können das Legionellenwachstum begünstigen.
In der Regel sind Legionellen für den Menschen ungefährlich. Gelangen sie jedoch durch Inhalation von fein zerstäubtem Wassernebel (z. B. beim Duschen) in die Lunge können sie Legionellose („Legionärskrankheit“) oder Pontiac-Fieber auslösen.
Untersuchungspflichten
Die Trinkwasserverordnung schreibt regelmäßige Legionellenprüfungen vor, wenn
- die Immobilie gewerblich genutzt ist (z. B. Vermietung) und über mehr als zwei Wohneinheiten verfügt,
- eine zentrale Trinkwassererwärmung vorhanden ist (Speicher-Trinkwassererwärmer oder Durchfluss-Trinkwassererwärmer), mit einem Volumen von mehr als 400 Litern oder einem Leitungsvolumen von mehr als drei Litern zwischen dem Trinkwassererwärmerausgang und der letzten Entnahmestelle,
- Duschmöglichkeiten oder andere Einrichtungen, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt, vorhanden sind.
Verantwortlich für die Trinkwasserversorgungsanlage und damit für die Durchführung der regelmäßigen Legionellenuntersuchungen ist der Eigentümer der Immobilie. Die Untersuchung soll mindestens alle drei Jahre stattfinden.
Wird das Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit (z. B. in öffentlichen Gebäuden, Kindergärten, Schulen, Schwimmbädern) abgegeben, muss die Untersuchung jährlich erfolgen.
Die Erstuntersuchung einer nach dem 09.01.2018 in Betrieb genommenen Trinkwassererwärmungsanlage ist frühestens drei Monate und spätestens zwölf Monate nach der Inbetriebnahme durchzuführen.
Unser Service
Gern unterstützen wir Sie bei der Durchführung der Legionellenuntersuchung.
Hierfür arbeitet wir eng mit einem nach DIN EN ISO 17025 akkreditierten und als Trinkwasseruntersuchungsstelle gelisteten Labor zusammen.
Stellen Sie einfach eine unverbindliche Anfrage für die Durchführung einer Legionellenüberprüfung an:
info-netzbetrieb@stadtwerke-hattingen.de
Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.
Auf Basis unseres gültigen Preisblattes "Legionellenuntersuchung im Warmwasser - Objektbeprobung" erstellen wir Ihnen nach Erhalt der Anfrage ein verbindliches Angebot.
Das müssen Sie vorbereiten:
1) Probenahmestellen festlegen
Die Legionellenprobenahme erfolgt in der Regel im Warmwasser. Dazu werden am Trinkwassererwärmer, sowohl am Ablauf als auch – sofern vorhanden – am Wiedereintritt des Trinkwassers in den Trinkwassererwärmer (Zirkulationsrücklauf), Proben entnommen. Weitere Proben werden am Ende einer jeden Warmwassersteigleitung gezogen. Dabei sollten sich die Probenahmestelle in der Nähe einer Dusche befinden.
2) Probenahmeventile an der Trinkwassererwärmungsanlage installieren lassen
Für die Probenahme sind spezielle Entnahmearmaturen am Trinkwassererwärmer notwendig. Da diese zur Desinfektion abflammbar sein müssen, dürfen sich in unmittelbarer Umgebung keine brennbaren Stoffe befinden. Unter den Armaturen muss genügend Raum sein, damit Probenahmegefäße ohne Kontakt mit der Armatur unter den Auslauf gehalten werden können. Für die weiteren Probenahmestellen im Objekt sind keine Vorbereitungen nötig.
3) Zugänglichkeit der Probenahmestellen
Stellen Sie sicher, dass die für die Probenahmen ausgewählten Wohnungen bzw. Räumlichkeiten, in denen sich der Trinkwassererwärmer befindet, zum Probenahmetermin zugänglich sind.
Ablauf der Legionellenprüfung
- Die Probenahme erfolgt durch einen zertifizierten Probennehmer im Routinebetrieb der Trinkwasserinstallation.
- Es ist erforderlich, alle Proben am selben Tag zu entnehmen.
- Etwa zehn Tage nach der Probenahme erhalten Sie den Untersuchungsbericht.
- Im Falle einer Überschreitung des Maßnahmenwertes für Legionella spec von 100 KBE /100 ml ist das Labor nach der Trinkwasserverordnung dazu verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt zu unterrichten. Natürlich wird der Vermieter im Vorfeld durch das Labor darüber informiert.
Vorbeugende Maßnahmen gegen Legionellenbefall
Grundsätzlich gilt:
Kaltes Wasser muss kalt sein, warmes Wasser muss warm sein, und Wasser muss fließen. Bei Anlagen zur Trinkwassererwärmung sollte die Wassertemperatur am Speicherausgang bei mindestens 60 °C und am Zirkulationsrücklauf bei mindestens 55 °C liegen.
Es empfiehlt sich, Wasserleitungen regelmäßig zu nutzen, um Stagnation zu vermeiden. Nach längerer Abwesenheit – z. B. nach einem Urlaub – sollte man die Kalt- und Warmwasserhähne einige Minuten aufdrehen. Durch leerstehende Wohnungen in einer Wohneinheit oder Totstränge wird Legionellenwachstum gefördert.
Netzgebiet
Wir beliefern die Stadtgebiete Hattingen Mitte und die Nordstadt (Baak).
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Wassernetzkarte
Geprüfte Sicherheit
Um den sich ständig wandelnden sicherheitstechnischen Anforderungen Rechnung zu tragen, hat der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) Ende 1999 zur Unterstützung der Unternehmen mit Erfolg das "Technische Sicherheitsmanagement" (TSM) entwickelt. Exakt zugeschnitten auf die notwendigen Bedürfnisse der Versorgungsunternehmen, hat der DVGW Anforderungen an die Qualifikation und Organisation der technischen Bereiche formuliert und sie in den entsprechenden DVGW-Arbeitsblättern als anerkannte Regeln der Technik veröffentlicht.
Der DVGW
- erstellt die anerkannten technischen Regelwerke für das Gas- und Wasserfach
- prüft, zertifiziert und überwacht gas- und wasserfachliche Produkte, Unternehmen, Sachverständige und Managementsysteme (QSS, QMS)
- fördert praxisrelevante Forschungsprojekte
- bietet Aus- und Weiterbildung zum gesamten Themenspektrum des Gas- und Wasserfachs
Das technische Sicherheitsmanagement hat selbstverständlich für den Organisationsaufbau und -ablauf der Stadtwerke Hattingen GmbH einen wesentlichen Stellenwert und wurde daher bereits vor 15 Jahren eingeführt und konsequent weiterentwickelt.
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Unser Netzbetrieb ist DVGW TSM geprüft.
Bauherrenservice/Netzanschluss
Als Bauherr muss man an vieles denken. Für alle Dinge rund um die Wasserversorgung gibt es unseren Bauherrenservice. Hier erhalten Sie alle Informationen, die Sie für Ihr geplantes Bauvorhaben, sei es ein Neubau oder Umbauvorhaben etc. benötigen. Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen hierbei für eine schnelle Abwicklung beim Aufbau, bzw. Umbau der bei Ihnen vor Ort benötigten Wasserinfrastruktur zur Verfügung.
In sechs Schritten erläutern wir Ihnen, wie Sie an Ihren Wasserhausanschluss kommen bzw. was Sie im Rahmen Ihres Bauvorhabens dabei beachten müssen.
Wollen Sie Ihren Anschluss wegen Bauarbeiten oder anderem trennen lassen, so beauftragen Sie das über dieses Formular:
Senden Sie das Formular bitte ausgefüllt und unterschrieben an
info-netzbetrieb@stadtwerke-hattingen.de
Nach Erhalt Ihres Auftrags setzen sich unsere Ansprechpartner gern mit Ihnen zur Abstimmung eines Ausführungstermins in Verbindung.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen während unserer Geschäftszeiten zur Verfügung!
Sie planen, ein neues Gebäude zu errichten und benötigen während der Bauphase einen Bauwasseranschluss?
Wir richten in Ihrem Auftrag gern einen zeitlich befristeten Bauwasseranschluss ein. Bei der Planung bzw. Beantragung des Bauwasseranschlusses unterstützen Sie Ihr Installationsunternehmen sowie unsere Mitarbeiter der Bauausführung:
Sie bebauen ein Grundstück und wissen nicht sicher, ob bereits eine Leitung auf diesem vorhanden ist?
Für eine Planauskunft wenden Sie sich bitte, unter Nennung der betreffenden Anschrift bzw. Bereiches, an:
Wenn Sie für Ihr geplantes Bauvorhaben einen Bauwasseranschluss benötigen oder wenn Sie einen Wasseranschluss für Ihren Neubau beantragen möchten, nutzen Sie bitte folgendes Formular:
Mit der Antragsstellung reichen Sie bitte eine Kopie des amtlichen Lageplanes, Maßstab 1:500, sowie einen Kellergrundriss mit Angabe der gewünschten Hauseinführung ein. Zögern Sie nicht, sich mit uns frühzeitig in Verbindung zu setzen, um die termin- und fachgerechte Anbindung Ihres Bauvorhabens an das Wassernetz sicherzustellen. Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Bauzeitplanung auch den Einbau von zeitlichen Puffern, um eventuelle Verzögerungen aufzufangen. Unsere Ansprechpartner des Technischen Netzbetriebes unterstützen Sie hierbei gern und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Bereits bei der Planung Ihres Baus und Ihres Netzanschlusses beachten Sie bitte Folgendes:
- Unsere Leitungen dürfen nicht durch massive Treppen oder andere Bauwerke überbaut werden.
- Fordern Sie ggf. bei Bestandsobjekten eine Planauskunft in Form von Bestandsplänen an, auf denen Sie erkennen können, ob auf Ihrem Grundstück Versorgungs- oder Anschlussleitungen liegen.
- Ihr Haus erhält eine Bodenplatte und keinen Keller? Hier ist ein von uns vorgegebenes Leerrohrsystem einzusetzen, das vor der Erstellung der Bodenplatte von Ihnen bzw. Ihrem Tiefbauunternehmer montiert werden muss. Dies verhindert einen nachträglichen hohen Aufwand an Kosten und Zeit durch Terminverzögerungen. Die dafür benötigten Materialien und / oder Einbauanleitungen erhalten Sie vorab von unseren Mitarbeitern des technischen Netzbetriebes.
Einbauanleitungen
Angebot
Nach Eingang Ihres Antrages auf Wasserversorgung sowie des benötigten Lage- und Kellergrundrissplans erhalten Sie von uns ein Angebot über die Herstellung des Wasserhausanschlusses. In der Regel wird sich im Vorfeld einer unserer Baubeauftragten mit Ihnen in Verbindung setzen, um Trassierung, Hauseinführung und weitere Details der möglichen Ausführung mit Ihnen zu besprechen.
Unser Angebot beinhaltet:
- die Planung der kompletten Wasser-Anschlusstechnik, inkl. der Netzberechnung,
- die Einholung aller notwendigen Straßenaufbruchgenehmigungen,
- die Durchführung der erforderlichen Erd- und Tiefbauarbeiten,
- das Liefern und Verlegen der Leitungen,
- die Herstellung von Mauerdurchbrüchen,
- die Abdichtung der Hauseinführung,
- die Anbindung an das Versorgungsnetz,
- die Wiederherstellung der Oberfläche,
- die Vermessung und die Planarchivierung der Versorgungsanlage
Wünschen Sie die Erdarbeiten für den Hausanschluss auf dem Privatgrundstück selbst durchzuführen, so setzen Sie sich bitte mit einem der Ansprechpartner des Technischen Netzbetriebes ((Link zu Netze > Wassernetz > Ansprechpartner)) in Verbindung.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt erst nach Annahme unseres Angebotes und Auftragserteilung.
Auftrag
Um uns einen Auftrag zu erteilen, senden Sie das dem Angebot beiliegende Auftragsformular zur Herstellung der Netzanschlussleitung unterschrieben an uns zurück.
Hierbei können Sie selbstverständlich einen Wunschausführungstermin vermerken.
Wird die Verlegung der Leitungen eines zu versorgenden Objektes durch Dritte (z. B. durch einen Mieter oder Pächter) beauftragt, ist die Einverständniserklärung des Hauseigentümers erforderlich.
Senden Sie uns den Auftrag nach Möglichkeit als pdf per E-Mail an:
info-netzbetrieb@stadtwerke-hattingen.de
Netzanschlussmontage
Die Ausführung erfolgt frühestens 14 Tage nach Vorliegen Ihrer vollständigen Beauftragung sowie dem Vorliegen aller notwendigen Gestattungen und Genehmigungen. Bitte melden Sie sich frühzeitig bei uns und vereinbaren mit Ihren Ansprechpartnern für die Bauausführung einen individuellen Ausführungstermin.
Bitte achten Sie darauf, dass vor Beginn unserer Arbeiten:
- die Leitungstrasse frei von Gerüsten, Container, Erdaushub usw. ist
- die Grobplanum hergestellt ist (d.h. die Oberfläche so hergestellt ist, dass darauf weitere Baumaßnahmen stattfinden können)
- der Zutritt zum Gebäude gewährleistet ist
- der Anschlussraum zugänglich und frei von Gegenständen ist
- die Baugrube wieder fachgerecht verfüllt und verdichtet ist
Nachdem die Gebäude-Installation durch ein zugelassenes Fachinstallationsunternehmen fertiggestellt wurde, werden wir durch den Kunden mit der Inbetriebnahme der Wasseranlage beauftragt.
Hier erhalten Sie das erforderliche Formular:
Parallel dazu zeigt Ihr beauftragtes Vertrag-Installations-Unternehmens (VIU) grundsätzlich die ordnungsgemäße Fertigstellung der Kundenanlage mittels des nachstehenden Formulars an:
Details zur Ausführung und der Anbindung der Wasserhausinstallation an das Wasserversorgungsnetz können Sie den technischen Einbaurichtlinien entnehmen.
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) stellt für uns die allgemeinen Anschlussbedingungen für den Netzanschluss Wasser (gilt nicht für Industrieunternehmen und Weiterverteilern) dar. Hierzu haben wir Ergänzende Bedingungen veröffentlicht.
Darüber hinaus gelten für die Wasserhausanschlussanlage unsere Technische Anschlussbedingungen (TAB) Wasserhausanschluss.
Trinkwasserinstallation
Trinkwasser kommt auf dem Weg bis zur Entnahme in Gebäuden mit verschiedenen Werkstoffen (Rohre, Armaturen usw.) in Berührung. Die Qualität des Trinkwassers darf dadurch nicht nachteilig verändert werden. Der Hauseigentümer ist für die Hausinstallation und die Leitungen auf dem Grundstück nach dem Wasserzähler sowie für den Erhalt der Beschaffenheit des Trinkwassers gemäß den Anforderungen der Trinkwasserverordnung zuständig. Er hat sich gemäß AVBWasserV [1] eines zugelassenen Installateurs zu bedienen.
Gemäß § 17 der geltenden Trinkwasserverordnung dürfen „für die Neueinrichtung oder Instandhaltung von Anlagen, die für die Verteilung von Trinkwasser verwendet werden, nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die den in Satz 1 genannten Anforderungen entsprechen”. Dem zufolge dürfen diese "nicht den nach dieser Verordnung vorgesehenen Schutz der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar mindern”. Zudem gilt weiterhin § 31 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes [3], nach dem es verboten ist, Werkstoffe so zu verwenden, dass von ihnen Stoffe auf das Trinkwasser (Lebensmittel) übergehen, ausgenommen gesundheitlich, geruchlich oder geschmacklich unbedenkliche Anteile, die technisch unvermeidbar sind.
Installationswerkstoffe müssen so ausgewählt und eingesetzt werden, dass die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung auch vom Trinkwasser in der Trinkwasserinstallation eingehalten werden (siehe § 8 der Trinkwasserverordnung: Einhaltung der Grenzwerte und Anforderungen bei Trinkwasser am Austritt aus denjenigen Zapfstellen, die sich in der Trinkwasserinstallation befinden und die der Entnahme von Trinkwasser dienen …). Die Trinkwasserverordnung schreibt die Verwendung bestimmter Werkstoffe zwar nicht vor, die Werkstoffauswahl wird jedoch im § 17 angesprochen. Danach sind die Anforderungen an die Materialien erfüllt, wenn bei Planung, Bau und Betrieb mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind in Normen und Regelwerken festgelegt. In DIN 50930-6 [4] sind die wasserseitigen Einsatzbereiche metallischer Rohrleitungswerkstoffe beschrieben, bei deren Einhaltung die Anforderungen der Trinkwasserverordnung ohne zusätzliche Prüfung als erfüllt gelten. Für Armaturen und Verbinder wird die Zusammensetzung der Werkstoffe vorgegeben, bei deren Verwendung in jedem Fall die Trinkwasserverordnung eingehalten wird.
Sie suchen einen Fachbetrieb, der Ihre Fragen rund um die Wasserinstallation zuverlässig beantwortet? Der Betrieb soll ganz in Ihrer Nähe liegen und Ihre Anforderungen zuverlässig umsetzen? Kein Problem!
Nutzen Sie unser Installateurverzeichnis! Es umfasst sämtliche Betriebe, die von uns eine Konzession zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen erhalten haben. Diese Auszeichnung erhalten Betriebe nur bei ausreichender Qualifikation gemäß den Richtlinien des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.) und des ZVSHK (Zentralverband Sanitär Heizung Klima).
Eine Konzession zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Erdgas- und Wasserinstallationen wird vom örtlichen Installateurausschuss nur bei ausreichender Qualifikation vergeben. Der Installationsbetrieb muss einen umfassend qualifizierten Fachmann benennen (Konzessionsträger). Beachten Sie bitte, dass es sich bei diesem Verzeichnis nicht um eine Empfehlung einzelner Betriebe handelt, sondern ausschließlich um die Auflistung aller von uns konzessionierten Betriebe
Standrohre mieten
Ob Stadtfest, Baustelleneinrichtung, Bewässerung der Kleingartenanlage oder private Poolbefüllung: Es gibt viele Gelegenheiten, bei denen man im wahrsten Sinne des Wortes schnell flüssig sein muss. Wir sorgen durch die Vermietung von Standrohren dafür, dass das reibungslos funktioniert. Dort, wo unsere Wasserversorgungsleitungen liegen, werden die Standrohre auf die Hydranten montiert, und ein Zähler misst Ihren Verbrauch.
Die Vertragsunterlagen finden Sie hier:
Die Hattinger Wasserversorgung ist zwischen der Stadtwerke Hattingen GmbH und der Gelsenwasser AG in zwei Versorgungsgebiete aufgeteilt. Bitte prüfen Sie vor Reservierung eines Standrohres hier, ob der gewünschte Aufstellort innerhalb unseres Versorgungsgebietes liegt.
Telefonische Reservierung
Nach Prüfung des Aufstellortes müssen Sie zunächst telefonisch ein Standrohr reservieren. Dies ist notwendig, damit wir am Abholtag auch sicher ein vorbereitetes Standrohr für Sie haben. Sie erreichen unsere Standrohr-Ausgabestelle während der Öffnungszeiten unter der Rufnummer 02324 5001-41.
Überweisung der Kaution
Für die Anmietung eines Standrohres erheben wir vorab eine Kaution in Höhe von 400 Euro pro Standrohr. Bitte überweisen Sie die Kaution, bevor Sie das Standrohr an der Ausgabestelle abholen und bringen Sie zwingend den Überweisungsbeleg zur Abholung mit!
Barzahlung oder Schecks sind leider nicht möglich.
Bitte überweisen Sie die Kaution auf folgendes Konto:
Sparkasse Hattingen |
Konto: |
158 |
Bankleitzahl: |
430 510 40 |
IBAN: |
DE78 4305 1040 0000 0001 58 |
BIC: |
WELADED1HTG |
Verwendungszweck: |
Kaution Standrohr |
Nach Überweisung der Kaution können Sie das reservierte Standrohr unter Vorlage Ihres Überweisungsbeleges abholen. Die Abholung erfolgt in unserem Lager auf dem Betriebsgelände am Weg zum Wasserwerk 23.
Am Tag der Abholung unterschreiben Sie den Standrohrvertrag bei unseren Kollegen in der Ausgabestelle. Gern können Sie sich den Mietvertrag auch unten auf dieser Seite herunterladen und vorausgefüllt mitbringen. Ein vorheriges Ausfüllen des Mietvertrages ist aber nicht zwingend erforderlich.
Öffnungszeiten der Standrohr-Ausgabestelle:
Montag bis Donnerstag: |
08:00–12:30 Uhr und 13:00–16:00 Uhr |
Freitag: |
08:00–12:00 Uhr |
Das gemietete Standrohr kann nach Beendigung der Nutzung innerhalb der Öffnungszeiten der Standrohr-Ausgabestelle zurückgegeben werden. Bei der Rückgabe wird die Funktionsfähigkeit des Standrohres geprüft. Ist das Standrohr in ordnungsgemäßem Zustand wird die Kaution in voller Höhe rückvergütet. Die Rechnungsstellung erfolgt im Nachgang. Eine Bezahlung vor Ort ist nicht möglich.
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netto |
brutto |
Kaution (pro Standrohr) |
400,00 €
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Grundmiete/Ausgabepauschale (pro Mietvorgang, unabhängig von der Mietdauer) |
39,00 € |
41,73 € |
Wochenmiete (je angefangene Woche) |
10,00€ |
10,70€ |
Wasserpreis (jeweils gültige Fassung) |
Tarifblatt Wasser
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Standrohrausgabe
Herr Markus Lewald
Mitarbeiter Lager
02324 5001-41
Downloadbereich
Ansprechpartner
Leiter Technischer Netzbetrieb
Dipl.-Ing. Jörg Steinmann
Telefon: 02324 5001-23