Messstellenbetrieb
Messstellenverträge
Die Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur haben am 23.08.2017 ihre parallelen Festlegungen zur Anpassung der Standardverträge an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende getroffen (Az.: BK6-17-042 / BK7-17-026). Sie tragen damit den gesetzlichen Neuerungen durch das Inkrafttreten des MsbG Rechnung. Die getroffenen Regelungen werden überwiegend zum 01.10.2017 zeitgleich mit den bereits getroffenen Festlegungen zum Interimsmodell (BK6-16-200/ BK7-16-142) wirksam.
Im Folgenden steht Ihnen der standardisierte „Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas (MSB-RV Gas)“ zur Verfügung.
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag (Standardvertrag der BNetzA lt. BK7-17-026)
- Bestätigung nach § 33 Abs. 2 MessEG
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Gemäß § 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind die Stadtwerke Hattingen grundzuständiger Messstellenbetreiber für das durch sie betriebene Gasnetz.