BGH-Urteil zu Gaspreisen: Stadtwerke Hattingen GmbH nicht betroffen
(vom 18.09.2013)
Bei der Entscheidung des BGH ging es um Verbraucher mit sogenannten Sonderkundenverträgen. Dabei haben die Kunden sich nicht für die Grundversorgungsangebote ihres Energieversorgers entschieden, sondern einen speziellen Tarif vereinbart. Die Stadtwerke Hattingen GmbH allerdings ist von diesem Urteil nicht betroffen, da der regionale Energieversorger die beanstandete Preisanpassungsklausel in seinen Lieferverträgen für Gas nicht verwendet.
Bei Preisänderungen der Sonderverträge macht die Stadtwerke Hattingen GmbH ihren Kunden immer ein neues Angebot, sodass diese sich frei für einen Tarif entscheiden können.
In den Fällen, die dem Urteil zugrunde liegen, hatten Kunden mit Unterstützung der Verbraucherzentrale NRW gegen den Essener Energieversorger geklagt und nun vom Bundesgerichtshof (BGH) Recht bekommen. Die Richter urteilten, dass RWE Gaspreis-Erhöhungen mit einer unzulässigen Klausel begründet hat.
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